AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Messebedingungen

AGB für Messen und Ausstellungen der Gesundheitsmesse NATUR & MENSCH

Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Diese Anmeldung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt.

Die Messebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Einrichtungen.

Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die Gesundheitsmesse verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der Gesundheitsmesse gegenüber als Gesamtschuldner.

Standmiete

Mit dem Eingang (Post, Fax, E-mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen Steuern

Über die Zulassung von Ausstellern einschließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe.

Die Angabe der Produkte bzw- Produktgruppen laut Anmeldeformular ist Voraussetzung der Bearbeitung der Anmeldung. Andere, als die im Anmeldeformular angeführten Produktgruppen, dürfen nicht ausgestellt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes sind ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich.

Zurückziehung der Anmeldung
Bei Stornierung der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 6 Wochen vor Messebeginn 25 % der vereinbarten Standmiete, ab 4 Wochen vor Messebeginn 75% der vereinbarten
Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten.

Steuern, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Anzeigenabgabe gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.

Widerruf der Platzzuteilung
Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung zu widerrufen wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt

Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.

Technische Standeinrichtung
Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluß- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden

Ausstellerausweise, Ausstellerparkkarten
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos Ausstellerausweise gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden. Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerparkkarten, das vom Veranstalter – jeweils abhängig von der Standgröße – festgelegt wird. Diese Parkkarten haben für die gesamte Messedauer (inkl. Auf- und Abbau) Gültigkeit. Zusätzlich benötigte Ausstellerparkkarten können gegen Entgelt bezogen werden.

Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort
Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstigen Kosten ausgeschlossen ist.

Sonderveranstaltung-Vorführung
Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen.

Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, dass jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Messeleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete Maßnahmen – gegebenenfalls die Schließung des Standes – vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden.

Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung vom Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.

Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten
In der Regel ist der Aufbau am Samstag von 07:00 – 09:30 Uhr und der Abbau: Sonntag 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Öffnungszeiten: Samstag 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Sonntag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Aufbau muss spätestens bis zum veröffentlichten Aufbautermin abgeschlossen sein. Ebenso muss der Stand zu diesem Zeitpunkt von Verpackungsmaterial geräumt sein. Beim Aufbau ist die Standbestätigung zu beachten.

Ausstattung
Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Brandschutz-und sonstige sicherheitstechnische Auflagen sind einzuhalten. Offenes Feuer ist in jeder Form verboten. Behandlungen jeglicher Art mit offener Flamme sind grundsätzlich verboten. Zur Standgestaltung dürfen nur schwer entflammbare Stoffe verwendet werden. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die etwaigen Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz).

Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht dem Veranstalter. Den Anordnungen der bei der Gesundheitsmesse Beschäftigten ist Folge zu leisten.

Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser A G B‘s unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen durch dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden.

Nichtraucherschutz Es gilt ein generelles Rauchverbot in den Räumlichkeiten, Hallen und Vortragsräumen.

Fotografieren Das Fotografieren, Filmen oder Zeichnen ist ohne Einwilligung der Gesundheitsmesse während der gesamten Veranstaltung untersagt.

Schlussbestimmungen

Schriftform Abweichungen vom Inhalt des Vertrages sowie neben Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Gesundheitsmesse schriftlich bestätigt wurden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist jeweils der Veranstaltungsort. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand Augsburg.

Verjährung Ansprüche des Ausstellers gegen die Gesundheitsmesse verjähren in sechs Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

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